Berner Fachhochschule
Fachbereich Gesundheit
Murtenstrasse 10
CH-3008 Bern
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Montag bis Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Ab 2009 müssen Interessierte aus einem Kanton, der die Fachmaturität im gewählten FMS-Profil anbietet, einen solchen Abschluss für den Fachhochschulzugang nachweisen können. Interessierte aus allen anderen Kantonen haben Zugang ohne Fachmaturität, bis in ihrem Herkunftskanton die Fachmaturität angeboten wird. Spätestens ab 1. Januar 2012 müssen alle Fachmittelschulabsolventinnen und -absolventen eine Fachmaturität nachweisen können.
Als Zulassung zur Eignungsabklärung werden eine gymnasiale Maturität, eine Berufs- oder Fachmaturität vorausgesetzt. Welche Richtung die Maturität hat, spielt keine Rolle.
Abschlüsse der Integrativen Mittelschule (IMS F, nach 12 Schuljahren) der Rudolf Steiner Schulen sind äquivalent einer Fachmaturität und gewährleisten den Zugang an die Fachhochschule.
Die Anerkennung von Vorleistungen wird geklärt, sobald die Eignungsabklärung durchlaufen und ein Studienplatz zugewiesen ist. Die Studierenden werden mit den Immatrikulationsunterlagen dazu aufgefordert, allfällige Vorleistungen zu dokumentieren und einzureichen.
Der Fachbereich Gesundheit der Berner Fachhochschule empfiehlt für dipl. Pflegefachpersonen HöFa II (Erwachsenenbildung, Berufsschullehrer, Pflege, Management) den Besuch von spezifischen Zertifikatslehrgängen oder Masterstudiengängen (Exekutiv- oder Konsekutiv-Master).
Studienbewerberinnen und Studienbewerber für das verkürzte Bachelorstudium Hebamme müssen bis vor Studienbeginn mindestens 1 Jahr Berufserfahrung als dipl. Pflegefachperson im Akutbereich vorweisen können. Anerkannt werden Erfahrungen in einer medizinischen oder chirurgischen Abteilung einer Zentrumsklinik, im Notfall oder in der Überwachung.
Die Anerkennung von Vorleistungen wird geklärt, sobald die Eignungsabklärung durchlaufen und ein Studienplatz zugewiesen ist. Die Studierenden werden mit den Immatrikulationsunterlagen dazu aufgefordert, allfällige Vorleistungen zu dokumentieren und einzureichen. Die Anerkennung von Vorleistungen geschieht durch die Studiengangsleiterin / den Studiengangsleiter.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Ausbildung nicht in deutscher Sprache absolviert haben, müssen genügende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Wir verlangen das Deutschniveau C1 gemäss dem Profil des europäischen Referenzrahmens. Schweizerinnen und Schweizer aus der Romandie oder Tessin müssen kein Deutschdiplom vorweisen.
Weitere Informationen zu den Niveaustufen finden Sie unter folgendem Link: Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen.
Gute Englischkenntnisse werden für die Aufnahme und Bewältigung der Bachelorstudiengänge vorausgesetzt. Wurde im Rahmen des Mittelschulabschlusses kein Englisch belegt, empfehlen wir das Niveau First Certificate.
Nein, Lateinkenntnisse sind nicht notwendig.
Grundsätzlich ist eine abgeschlossene Berufsmaturität, gymnasiale Maturität oder eine Fachmaturität zwingend. Spezialfälle können vom Leiter Zulassung sur dossier überprüft werden. Dazu ist eine formale Anmeldung mit Anmeldeformular notwendig.
1. Prüfung der formalen Zulassungsbedingungen
2. Eignungsabklärung für alle Bewerberinnen und Bewerber
Die Eignungsabklärungen finden für alle Bachelorstudiengänge einmal im Jahr statt. Das Datum für den jeweiligen Studiengang wird an der Infoveranstaltung und auf der Website bekanntgegeben.
Ja. Die Eignungsabklärung wird dementsprechend doppelt durchlaufen und die Kosten werden doppelt verrechnet. Dies gilt auch für die Anmeldegebühr.
Ja, sie kann wiederholt werden. Als massgebliche Punktzahl gilt jene vom aktuellen Verfahren. Es wird nicht die bessere Punktzahl berücksichtigt.
Nein, wenn der Termin nicht wahrgenommen werden kann, ist die nächste Möglichkeit im darauf folgenden Jahr.
Nein. An der Berner Fachhochschule wird die Eignungsabklärung ausschliesslich in deutscher Sprache durchgeführt. Unterrichtssprache ist Hochdeutsch.
Informationen zur Eignungsabklärung
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 100.- und ist aufgrund der Dossierprüfung in jedem Fall zu entrichten, die Teilnahme an der Eignungsabklärung kostet CHF 200.-.
Informationen zur Eignungsabklärung
Hat es mehr Anmeldungen als freie Studienplätze, so fliesst das Ergebnis in eine Rangliste ein und es werden die Personen mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt (Numerus clausus).
Die Eignungsabklärung ist im Jahr des geplanten Studienbeginns zu durchlaufen. Grundsätzlich kann man sich erst im Jahr des Schulabschlusses für die Eignungsabklärung anmelden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Ergebnis auf das Folgejahr zu übertragen, jedoch ohne Studienplatzgarantie. Eine erneute Anmeldung mit dem entsprechenden Vermerk auf dem Formular ist notwendig.
Nein, der Termin ist fix. Das Aufgebot erfolgt durch den Bereich Zulassung.